Du bist am Ende Deiner Kräfte, und die Frage steht im Raum: Muss ich mich krankschreiben lassen? Wie lange? Was passiert mit meinem Gehalt, mit dem Job, mit meiner Zukunft? Viele zögern aus Angst, als schwach zu gelten, oder weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt. Das Hinauszögern macht es oft schlimmer. Dieser Artikel führt Dich verständlich durch die wichtigsten Stationen: wie eine Krankschreibung bei Burnout abläuft, wie lange sie dauern kann, wie Entgeltfortzahlung und Krankengeld funktionieren, wann eine Reha oder Klinik sinnvoll ist, wie Du schrittweise zurückkehrst und was danach wichtig ist, damit es nicht wieder passiert. Er enthält allgemeine Informationen und keine Rechts- oder Sozialberatung. Regeln können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Lass Dich bei Fragen von Krankenkasse, Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle beraten.
Kurz gesagt
- Wie lange dauert eine Krankschreibung bei Burnout? Die erste Krankschreibung liegt oft bei etwa zwei bis vier Wochen. Insgesamt sind Ausfallzeiten von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten möglich, individuell sehr unterschiedlich.
- Wer zahlt? Bis zu sechs Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter, danach kann Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt werden.
- Was hilft bei der Rückkehr? Eine stufenweise Wiedereingliederung, klare Absprachen und Veränderungen an Belastung und Muster.
- Wo gibt es Hilfe? Hausarztpraxis, Psychotherapie, Krankenkasse, Rentenversicherung (Reha), Betriebsärztin oder -arzt, Beratungsstellen.
Inhalt dieses Artikels
- Wann eine Krankschreibung sinnvoll ist
- So läuft die Krankschreibung ab
- Wie lange dauert eine Krankschreibung bei Burnout?
- Gehalt, Krankengeld und finanzielle Absicherung
- Selbstständige, Freiberufler und Privatversicherte: Besondere Fragen
- Nach etwa zwölf Wochen: Aussteuerung, Reha-Aufforderung und was Du wissen musst
- Job, Kündigung und Kommunikation mit dem Arbeitgeber
- Behandlung während der Krankschreibung
- Reha und Klinik: Wann sie sinnvoll sind
- Zurück in den Job: Stufenweise Wiedereingliederung
- Teilarbeitsunfähigkeit, Teilzeit und andere Wege zurück
- Wie die Rückkehr gelingt: Praktische Hinweise
- Praxisfragen, die oft offenbleiben
- Wenn der Job nicht mehr passt: Neuorientierung
- Rückfälle vorbeugen
- Ein Verlauf im Überblick (erfundener Fall)
- Checkliste: Das solltest Du früh klären
- Typische Sorgen und wie Du damit umgehen kannst
- Für Führungskräfte und Kolleginnen: Wie Ihr Betroffene unterstützen könnt
- Nach der Reha: Was Du mitnehmen kannst
- Reha-Nachsorge: IRENA, Psy-RENA und Gruppen
- Kleines Glossar: Begriffe rund um Krankschreibung und Rückkehr
- Weiterführende Quellen und Anlaufstellen
- Weiterlesen: Passende Artikel auf CoGether
- Häufige Fragen
Wann eine Krankschreibung sinnvoll ist
Eine Krankschreibung ist keine Schwäche, sondern ein medizinisches Mittel, um Schaden zu begrenzen. Sie ist sinnvoll, wenn Erholung im normalen Alltag nicht mehr gelingt: wenn Du dauerhaft erschöpft bist, Schlaf nicht hilft, Konzentration und Entscheidungsfähigkeit abnehmen, Du körperliche Beschwerden hast, Dich zurückziehst oder sich Gedanken an Aufgeben oder Suizid einstellen. Ob jemand arbeitsunfähig ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt anhand der Beschwerden und der Anforderungen Deiner Tätigkeit. Sprich offen über Deine Situation und auch darüber, was Dich im Job konkret überfordert. Ein Hinweis zu den Phasen findest Du in Burnout-Phasen und Test.
So läuft die Krankschreibung ab
- Arztbesuch: Meist beginnt es bei der Hausarztpraxis. Beschreibe Beschwerden, Dauer, Belastungen. Sag, was Du beobachtest: Schlaf, Stimmung, Energie, Konzentration, körperliche Symptome. Bring bei Bedarf Notizen mit.
- Diagnose und Einschätzung: Die Ärztin oder der Arzt stellt eine Diagnose, häufig zum Beispiel eine depressive Episode, eine Anpassungsstörung oder eine Erschöpfungsreaktion, und kann „Burnout“ als Zusatzcode vermerken.
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Die Krankschreibung wird ausgestellt. In der Regel wird sie elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Du informierst Deinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer, ohne die Diagnose nennen zu müssen. Informationen zur Diagnose gehen den Arbeitgeber nichts an.
- Verlängerung: Die Krankschreibung wird bei Bedarf verlängert. Häufig folgt nach der ersten Phase eine Überweisung an eine psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis.
Wenn Du Dich schämst, sag das. Ärztinnen und Ärzte kennen diese Situation gut. Eine ehrliche Schilderung hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.
Wie lange dauert eine Krankschreibung bei Burnout?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die erste Krankschreibung durch die Hausarztpraxis liegt oft bei etwa zwei bis vier Wochen. Danach hängt es von der Schwere der Erschöpfung, vorhandenen Begleiterkrankungen, der Behandlung und der Arbeitssituation ab. Viele benötigen mehrere Wochen bis einige Monate Auszeit, manche länger. Faktoren, die die Dauer beeinflussen:
- Schweregrad und Dauer der Erschöpfung vor der Krankschreibung,
- zusätzliche Diagnosen wie Depression, Angst oder Schlafstörung,
- Beginn und Qualität der Behandlung,
- Veränderungen am Arbeitsplatz und Unterstützung durch Arbeitgeber und Umfeld,
- eigene Erholungsfähigkeit und Lebenssituation,
- die Frage, ob die Ursachen (Überlastung, Konflikte, Muster) bearbeitet werden.
Setz Dich nicht unter Druck, „nach vier Wochen wieder fit“ zu sein. Zu früher Wiedereinstieg erhöht das Rückfallrisiko. Richte Dich darauf ein, dass Heilung nicht gradlinig verläuft.
Gehalt, Krankengeld und finanzielle Absicherung
Im Überblick, für gesetzlich Versicherte in Deutschland (Details können abweichen):
- Entgeltfortzahlung: Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt in der Regel bis zu sechs Wochen weiter.
- Krankengeld: Ab der siebten Woche kann die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Krankengeld wird für dieselbe Krankheit grundsätzlich bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
- Lückenlose Krankschreibung: Achte darauf, dass Bescheinigungen ohne Lücken aufeinander folgen. Fehlende Tage können den Anspruch gefährden. Lass Dir Folgebescheinigungen rechtzeitig ausstellen.
- Selbstständige und Privatversicherte: Regelungen unterscheiden sich stark. Prüfe Verträge und kläre Ansprüche früh, etwa mit Versicherung oder Berufsverband.
- Beratung: Bei Fragen helfen die Krankenkasse, unabhängige Beratungsstellen, Sozialverbände oder Gewerkschaften.
Sorgen ums Geld sind ein häufiger Grund, nicht zur Ärztin oder zum Arzt zu gehen. Sie sind verständlich, aber lass sie Dich nicht daran hindern, Hilfe zu holen. Ein Blick in die eigenen Möglichkeiten ist oft entlastender als gedacht.
NIMM DIR FÜNF MINUTEN
Selbstständige, Freiberufler und Privatversicherte: Besondere Fragen
Wer selbstständig ist, hat häufig keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld, es sei denn, er hat einen Wahltarif oder eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Prüfe Verträge früh: ab welchem Tag wird gezahlt, wie hoch ist die Leistung, wie wird Arbeitsunfähigkeit geprüft, gelten Ausschlüsse für psychische Erkrankungen? Bei Privatversicherten richten sich Leistungen nach dem Vertrag. Psychotherapie und Reha werden unterschiedlich erstattet. Kläre Kostenzusagen vor Behandlungsbeginn schriftlich. Sprich außerdem mit Steuerberatung oder Berufsverband über laufende Verpflichtungen. Und überlege, wie Du Aufträge und Kunden während der Auszeit kommunizierst: kurz, ohne Details, mit klarer Vertretungsregel, wenn möglich.
Nach etwa zwölf Wochen: Aussteuerung, Reha-Aufforderung und was Du wissen musst
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, rücken bestimmte Fristen in den Blick. Die Krankenkasse kann Versicherte auffordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Dafür setzt sie in der Regel eine Frist von zehn Wochen. Wer den Antrag nicht stellt, riskiert unter Umständen, dass das Krankengeld eingestellt wird. Deshalb gilt: Wenn ein solches Schreiben kommt, nicht ignorieren, sondern mit Hausarzt oder Therapeutin sowie der Krankenkasse oder einer Beratungsstelle sprechen. Es gibt Handlungsspielraum, etwa bei der Wahl der Einrichtung und beim Zeitpunkt.
Nach Ablauf der maximalen Krankengeld-Bezugsdauer (Aussteuerung) bestehen Anschlussmöglichkeiten, zum Beispiel Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung oder Erwerbsminderungsrente. Das ist komplex, und der Einzelfall zählt. Nutze rechtzeitig die Beratung der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder von Sozialverbänden.
Job, Kündigung und Kommunikation mit dem Arbeitgeber
Viele fürchten, dass die Krankschreibung den Job gefährdet. Grundsätzlich gilt: Eine Krankheit allein ist kein Grund für eine Kündigung, und Du bist nicht verpflichtet, die Diagnose mitzuteilen. Je nach Betriebsgröße und Dauer des Arbeitsverhältnisses gelten Kündigungsschutzregeln. Lass Dich bei Unsicherheit juristisch beraten, etwa durch Betriebsrat, Gewerkschaft oder eine Fachanwältin beziehungsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Für die Kommunikation hilft: kurz und sachlich informieren („Ich bin bis auf Weiteres arbeitsunfähig“), keine Details zur Krankheit nennen, Übergaben nur, soweit gesundheitlich möglich, und Kontakt zu einer Vertrauensperson im Betrieb halten, wenn das gut tut. Du musst in der Krankschreibung nicht erreichbar sein.
Behandlung während der Krankschreibung
Krankschreibung ist kein Urlaub und kein Nichtstun, sie ist ein Behandlungsfenster. Sinnvoll sind:
- Psychotherapie: Beginne früh. Frag nach Sprechstunden und nutze die Terminservicestelle (116 117) für Vermittlung. Frage auch nach Gruppenangeboten.
- Ärztliche Begleitung: Kontrollen, ggf. Medikamente bei Depression oder Schlafstörung.
- Tagesstruktur: Feste Zeiten für Schlaf, Essen, Bewegung und Aktivitäten.
- Erholung ohne Druck: Spaziergänge, Natur, Ruhe, Kontakte, die gut tun.
- Ursachenarbeit: Was hat mich überlastet? Welche Muster habe ich? Welche Werte sind mir wichtig? (Muster erkennen und verändern, Selbstführung lernen)
- Entlastung im Haushalt und Familie: Aufgaben abgeben oder verschieben.
Reha und Klinik: Wann sie sinnvoll sind
Wenn ambulante Hilfe nicht ausreicht oder Du eine intensive Auszeit brauchst, kommen Reha oder Klinik in Frage. Die Rentenversicherung ist häufig Kostenträger für medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist; die Krankenkasse in anderen Fällen. Eine psychosomatische Reha dauert typischerweise mehrere Wochen und verbindet Therapie, Bewegung, Entspannung, Beratung und Gruppenarbeit. Eine akute psychiatrische oder psychosomatische Klinikbehandlung kommt bei schweren Krisen in Betracht.
Der Weg: Sprich mit Deiner Hausärztin oder Deinem Hausarzt oder Therapeutin beziehungsweise Therapeuten. Sie erstellen einen Befundbericht, den Du mit dem Antrag einreichst. Hilfe bei der Antragstellung bekommst Du bei der Deutschen Rentenversicherung, bei Krankenkassen und Sozialdiensten. Frag nach Wartezeiten und nach Wunscheinrichtungen. Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht im Rahmen der Vorgaben.
Zurück in den Job: Stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung (oft „Hamburger Modell“) hilft, Schritt für Schritt zurückzukehren, etwa mit vier Stunden täglich, später sechs, später voll. Du bleibst dabei arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhältst weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld. Voraussetzung ist ein ärztlicher Wiedereingliederungsplan, den Arbeitgeber und Krankenkasse beziehungsweise Rentenversicherung zustimmen. Die Dauer beträgt oft mehrere Wochen bis Monate.
Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Das BEM ist freiwillig für Dich. Es soll klären, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter vorgebeugt werden kann. Du darfst eine Vertrauensperson hinzuziehen, zum Beispiel aus Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung.
Teilarbeitsunfähigkeit, Teilzeit und andere Wege zurück
Neben dem Hamburger Modell gibt es weitere Möglichkeiten, Belastung zu dosieren. Eine Reduzierung der Arbeitszeit (befristet oder dauerhaft) kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind Rechtsansprüche auf Teilzeit zu prüfen. Eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes (Aufgaben, Homeoffice, Pausen, Schichtmodelle) kann im Rahmen des BEM besprochen werden. Ein Wechsel der Abteilung oder des Arbeitgebers kann sinnvoll sein, wenn die Ursachen strukturell sind. Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit (zum Beispiel Beratung, Umschulung) können bei einer Neuorientierung unterstützen. Frag nach Optionen, bevor Du Dich entscheidest.
Wie die Rückkehr gelingt: Praktische Hinweise
- Klare Absprachen: Welche Aufgaben, welche Zeiten, welche Erreichbarkeit? Lass Dir wichtige Absprachen schriftlich bestätigen.
- Weniger statt mehr: Starte mit einem Teil der Aufgaben. Prioritäten klären.
- Frühwarnzeichen kennen: Schlaf, Reizbarkeit, Grübeln. Plane, was Du tust, wenn sie zurückkehren.
- Pausen fest einplanen: Mittagspause, Spaziergang, Feierabendritual.
- Nein sagen: Neue Aufgaben nicht ungeprüft annehmen (Grenzen setzen lernen).
- Unterstützung behalten: Therapie, Coaching, Austausch mit Vertrauten nicht sofort beenden.
- Veränderungen anstoßen: Wenn Bedingungen krank machen, braucht es Änderungen im Betrieb oder die Frage, ob der Job passt.
- Geduld: Erste Wochen sind oft anstrengender als erwartet.
Praxisfragen, die oft offenbleiben
Darf mich mein Arbeitgeber anrufen, während ich krank bin? Kontakt ist nicht verboten, Du bist aber nicht zur Arbeit oder zu Auskünften über Deine Erkrankung verpflichtet. Du kannst vereinbaren, wer Dich wie kontaktiert.
Darf ich im Urlaub sein oder verreisen, wenn ich krankgeschrieben bin? Das hängt davon ab, ob die Reise der Genesung dient und mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt abgesprochen ist. Bei Fragen zum Krankengeld informiere vorab die Krankenkasse.
Kann ich nebenbei etwas arbeiten? Eine Arbeitsunfähigkeit schließt in der Regel die Ausübung der bisherigen Tätigkeit aus. Nebentätigkeiten können Auswirkungen auf Krankengeld und Genesung haben. Kläre das vorher.
Was ist, wenn mein Arzt mich nicht krankschreiben will? Schildere die Beschwerden ausführlich, wechsle bei Bedarf die Praxis oder suche eine fachärztliche Einschätzung.
Wann ist die Rückkehr zu früh? Wenn Schlaf, Energie, Konzentration und Stimmung noch nicht stabil sind oder Du bei dem Gedanken an Arbeit Panik oder Erschöpfung spürst. Besprich den Zeitpunkt mit Behandlern und plane stufenweise.
Wenn der Job nicht mehr passt: Neuorientierung
Manchmal zeigt ein Burnout, dass etwas Grundsätzliches nicht stimmt: Werte, Richtung, Rolle. Das kann schmerzhaft sein und zugleich eine Chance. Nimm Dir Zeit, bevor Du große Entscheidungen triffst. Fragen, die helfen: Was gibt mir Energie? Was zieht sie ab? Welche Rahmenbedingungen brauche ich? Was würde ich ändern, wenn ich keine Angst hätte? Eine Begleitung durch Mentoring oder Coaching kann Klarheit schaffen, gerade in Umbruchphasen (Mentoring in Lebenskrisen, Mentoring oder Coaching). Und sei freundlich mit Dir: Neuorientierung braucht Zeit.
Rückfälle vorbeugen
Wer einmal ausgebrannt war, ist häufig empfindlicher für Überlastung. Das ist keine Schwäche, sondern ein Hinweis, achtsam zu bleiben. Vorbeugung heißt: regelmäßige Erholung, ein Alltag mit Spielraum, klare Grenzen, gesunde Beziehungen, regelmäßige Selbstchecks (Schlaf, Stimmung, Energie) und frühes Handeln bei Warnzeichen. Plane feste „Check-ins“ mit Dir selbst und mit einer vertrauten Person ein, zum Beispiel alle vier Wochen. Wenn Du merkst, dass alte Muster zurückkehren, sprich früh mit Ärztin, Arzt oder Therapeutin.
Ein Verlauf im Überblick (erfundener Fall)
Katharina, 42, Sachbearbeiterin. Nach Monaten mit Schlafstörungen und Panikgefühlen geht sie zur Hausärztin. Diese stellt eine erste Krankschreibung für drei Wochen aus und überweist zur psychotherapeutischen Sprechstunde. Nach drei Wochen ist die Erschöpfung noch groß, die Krankschreibung wird verlängert. Nach sieben Wochen beginnt sie eine ambulante Therapie, in Woche zehn beantragt sie eine Reha, die nach acht Wochen Wartezeit beginnt und vier Wochen dauert. Danach folgt eine stufenweise Wiedereingliederung über acht Wochen. Im Betrieb wird ein BEM-Gespräch geführt, es werden Aufgaben reduziert, und feste Pausen vereinbart. Insgesamt ist sie rund sechs Monate ganz oder teilweise nicht im vollen Dienst. Der Fall zeigt: Der Weg ist ein Prozess.
Checkliste: Das solltest Du früh klären
- Ärztliche Begleitung: Wer ist meine Ansprechperson? Wer stellt Folgebescheinigungen aus?
- Lücken vermeiden: Datum der Folgebescheinigung notieren.
- Krankenkasse informieren: Frag nach Krankengeld, Fristen, Ansprechperson.
- Arbeitgeber informieren: Kurze Info über Arbeitsunfähigkeit, ohne Diagnose.
- Finanzen prüfen: Fixkosten, Rücklagen, mögliche Unterstützung.
- Therapieplatz suchen: Terminservicestelle 116 117, Sprechstunden, Wartelisten.
- Reha-Möglichkeit klären: Hausarzt, Therapeut, Rentenversicherung.
- Unterstützung organisieren: Haushalt, Kinder, Pflege, Behörden.
- Krisenplan: Wen rufe ich bei Verschlechterung? (112, 116 117, 0800 111 0 111)
Typische Sorgen und wie Du damit umgehen kannst
- „Ich lasse mein Team im Stich.“ Dein Team kann es ausgleichen oder organisieren. Dein Zusammenbruch hilft niemandem.
- „Man hält mich für schwach.“ Viele Menschen kennen Erschöpfung oder haben sie erlebt. Wer Hilfe holt, handelt verantwortungsvoll.
- „Ich komme nie wieder rein.“ Mit Behandlung und schrittweisem Wiedereinstieg gelingt das vielen. Falls nicht im alten Job, dann in anderer Form.
- „Ich bin nur faul.“ Erschöpfung ist kein Charakterfehler. Sie ist eine Folge von Überlastung.
- „Ich verliere meinen Job.“ Es gibt rechtlichen Schutz. Hol Dir Beratung, wenn Du unsicher bist.
- „Ich habe Schuldgefühle, weil ich mich ausruhe.“ Erholung ist Teil der Behandlung. Siehe Selbstmitgefühl lernen.
Für Führungskräfte und Kolleginnen: Wie Ihr Betroffene unterstützen könnt
Wenn jemand in Eurem Team ausfällt oder zurückkehrt, ist Takt gefragt. Respektiere Privatsphäre, frag nicht nach der Diagnose und biete Unterstützung an: klare Aufgaben, realistische Fristen, regelmäßige kurze Gespräche, Flexibilität bei Zeiten und Pausen. Vermeide Druck („Wir brauchen dich“) und Überfürsorge. Frage: „Was würde dir helfen?“ Ein BEM-Gespräch ist ein guter Rahmen. Prävention gelingt, wenn Belastungen im Team besprochen und verändert werden.
Nach der Reha: Was Du mitnehmen kannst
Eine Reha gibt Impulse, die im Alltag schnell verblassen können. Plane daher Anschluss: ambulante Psychotherapie, Gruppenangebote, regelmäßige Bewegung, feste Pausen und ein oder zwei Verbündete, die nachfragen. Schreibe Deine drei wichtigsten Erkenntnisse auf und hänge sie sichtbar auf. Vereinbare nach vier und zwölf Wochen einen Check-in mit Dir selbst: Wie schlafe ich? Wie ist meine Energie? Wo habe ich Grenzen gehalten? Wo nicht? Solche Routinen stabilisieren. Und wenn der Alltag Dich zurückholt: Beginne wieder, ohne Selbstvorwürfe.
Reha-Nachsorge: IRENA, Psy-RENA und Gruppen
Nach einer Reha hilft strukturierte Nachsorge, die Erfolge in den Alltag zu tragen. Die Rentenversicherung bietet Programme wie IRENA (intensivierte Rehabilitationsnachsorge) oder spezielle psychosomatische Nachsorge (Psy-RENA) an. Sie bestehen aus regelmäßigen Terminen in Gruppen, etwa zu Stressbewältigung, Entspannung, Bewegung und Rückkehrplanung. Die Reha-Einrichtung oder der Sozialdienst informiert Dich und stellt die Verordnung aus. Daneben können ambulante Psychotherapie, Selbsthilfegruppen, Bewegungsgruppen oder Coaching den Übergang stützen.
Kleines Glossar: Begriffe rund um Krankschreibung und Rückkehr
- Arbeitsunfähigkeit (AU): Ärztlich festgestellte Unfähigkeit, die bisherige Tätigkeit auszuüben.
- Entgeltfortzahlung: Gehaltsweiterzahlung durch den Arbeitgeber, in der Regel bis zu sechs Wochen.
- Krankengeld: Leistung der gesetzlichen Krankenkasse nach der Entgeltfortzahlung.
- Stufenweise Wiedereingliederung: Schrittweise Rückkehr mit steigender Stundenzahl („Hamburger Modell“).
- BEM: Betriebliches Eingliederungsmanagement, das Arbeitgeber nach längerer Arbeitsunfähigkeit anbieten müssen.
- Medizinische Reha: Mehrwöchige Behandlung, häufig über die Rentenversicherung.
Weiterführende Quellen und Anlaufstellen
- Deutsche Rentenversicherung: Informationen und Antrag zu medizinischer Reha.
- Gesetzliche Krankenkassen: Beratung zu Krankengeld und Fristen.
- Betriebsrat, Gewerkschaften und Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei rechtlichen Fragen.
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).
- Terminservicestelle 116 117, Telefonseelsorge 0800 111 0 111.
Prüfe bei allen Quellen, ob sie aktuell sind. Leitlinien und Regelungen ändern sich.
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Wie wir bei CoGether begleiten
Wenn Du in einer Auszeit bist oder vor der Rückkehr stehst, musst Du den Weg nicht allein gehen. Medizinische Fragen und die Krankschreibung gehören in ärztliche Hände. Zusätzlich begleiten wir Dich bei CoGether: im kostenlosen Erstgespräch (hier buchen) klären wir, was Du brauchst. Im 1:1-Coaching arbeiten wir an Grenzen, Muster und einem Alltag, der Dich trägt. In der Gruppe Level You Up bleibst Du über sechs Monate in einem verbindlichen Rahmen. Mentoring bei CoGether unterstützt Dich bei Neuorientierung und Umbrüchen. Coaching und Mentoring behandeln kein Burnout, stellen keine Diagnosen und ersetzen keine Behandlung.
Wichtig zu wissen
Hinweis zu Krankschreibung und Recht: Dieser Artikel ist keine Rechts- oder Sozialberatung, Regelungen können sich ändern. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Diagnose, Beratung oder Behandlung durch Ärztinnen, Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Coaching und Mentoring behandeln keine Erkrankungen und stellen keine Diagnosen. Wenn Du Dich in einer akuten Krise befindest oder Gedanken hast, Dir etwas anzutun, such Dir bitte sofort Hilfe: Notruf 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 oder Telefonseelsorge (kostenlos, rund um die Uhr) unter 0800 111 0 111.
Häufige Fragen
Wie lange wird man bei Burnout krankgeschrieben?
Die erste Krankschreibung liegt oft bei zwei bis vier Wochen, insgesamt sind Ausfallzeiten von mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten möglich. Das hängt von Schweregrad und Behandlung ab.
Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose sagen?
Nein. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass Du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich, nicht die Diagnose.
Wer zahlt bei Krankschreibung?
In der Regel zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das Gehalt weiter. Danach kann die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld zahlen. Details hängen vom Einzelfall ab.
Wie lange gibt es Krankengeld?
Für dieselbe Erkrankung wird Krankengeld grundsätzlich bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen.
Wann ist eine Reha bei Burnout sinnvoll?
Wenn ambulante Hilfe nicht ausreicht oder die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Die Hausarztpraxis oder Therapie kann einen Antrag unterstützen, Kostenträger ist häufig die Rentenversicherung.
Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?
Eine schrittweise Rückkehr mit steigender Arbeitszeit, begleitet durch einen ärztlichen Plan. In dieser Zeit bleibst Du arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Kann ich wegen Burnout gekündigt werden?
Krankheit allein ist kein Kündigungsgrund. Es gelten Kündigungsschutzregeln, die vom Einzelfall abhängen. Lass Dich arbeitsrechtlich beraten.
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