Software für Coaches & Institute business.cogether.de →
Ruhige Tallandschaft mit Blättern und drei überlappenden Kreisen

Recht & Reformen

Zuzahlungen und Medikamente 2027: Was die Gesundheitsreform für psychisch Erkrankte bedeutet

Zuzahlungen, Belastungsgrenze, Krankengeld und Teilkrankschreibung: Was die Gesundheitsreform ab 2027 für Menschen mit psychischen Erkrankungen bedeutet.

Teilen

Wer regelmäßig Medikamente nimmt, spürt Änderungen bei Zuzahlungen sofort im Geldbeutel. Mit der Gesundheitsreform, die im Sommer 2026 beschlossen wurde, steigen ab 2027 mehrere Eigenanteile. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind vor allem vier Punkte wichtig: die Zuzahlung für Medikamente, die Zuzahlung im Krankenhaus, die Regeln beim Krankengeld und die neue Möglichkeit, krank zu sein und trotzdem teilweise zu arbeiten. Dazu kommen Änderungen bei Cannabis auf Rezept und bei digitalen Gesundheitsanwendungen. Dieser Artikel fasst zusammen, was beschlossen ist, was sich noch ändern kann und wie Du Deine Kosten im Blick behältst.

Kurz gesagt

  • Medikamente: Nach Angaben der Stiftung Warentest steigt die Zuzahlung ab 2027. Die Mindestzuzahlung geht von 5 auf bis zu 7,50 Euro, die Obergrenze von 10 auf 15 Euro je Rezept. Es bleibt bei 10 Prozent des Preises.
  • Krankenhaus: 15 Euro pro Tag statt bisher 10 Euro.
  • Belastungsgrenze: Sie bleibt unverändert. Über sie kannst Du Dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
  • Krankengeld: Es wird nicht gesenkt. Neu ist voraussichtlich ab 2028 die Teilkrankschreibung.
  • Psychotherapie: Für Psychotherapie gibt es keine Zuzahlung, auch künftig nicht.

Stand: 8. November 2026. Einzelne Regeln werden noch umgesetzt oder konkretisiert.

Zuzahlung bei Medikamenten: Was steigt

Bisher zahlst Du bei verschreibungspflichtigen Medikamenten 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Packung. Die Gesundheitsreform erhöht diese Grenzen. Nach der Auswertung der Stiftung Warentest steigt die Mindestzuzahlung auf bis zu 7,50 Euro, und die Obergrenze je Rezept steigt von 10 auf 15 Euro. Die Prozentregel von 10 Prozent bleibt. Eine ursprünglich geplante jährliche Anpassung der Zuzahlungen ist wieder gestrichen worden. Die Zuzahlungen waren seit 2004 nicht gestiegen.

Was das praktisch heißt: Wenn Du Antidepressiva, Stimmungsstabilisierer, Medikamente gegen ADHS oder andere Psychopharmaka dauerhaft einnimmst, summiert sich der Eigenanteil über das Jahr. Bei mehreren Medikamenten, die jeden Monat verordnet werden, können das schnell mehrere hundert Euro werden.

Gut zu wissen: Manche Arzneimittel sind von der Zuzahlung befreit, wenn ihr Preis deutlich unter dem Festbetrag liegt. Frag in der Apotheke danach. Auch größere Packungen können pro Einnahmetag günstiger sein. Das solltest Du aber mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt besprechen und nie auf eigene Faust die Dosierung ändern.

Belastungsgrenze: So begrenzt Du Deine Zuzahlungen

Die gesetzliche Belastungsgrenze ändert sich durch die Reform nicht. Sie schützt Dich vor zu hohen Eigenanteilen:

  • Deine Zuzahlungen pro Kalenderjahr sind auf 2 Prozent Deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt.
  • Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt die Grenze bei 1 Prozent. Ob das für Dich gilt, klärst Du mit Deiner Ärztin oder Deinem Arzt und Deiner Krankenkasse. Viele schwere und lang andauernde psychische Erkrankungen können dazugehören.
  • Sammle alle Zuzahlungsquittungen eines Jahres (Apotheke, Hilfsmittel, Krankenhaus, Fahrkosten). Ist die Grenze erreicht, stellt Deine Kasse Dir eine Befreiung für den Rest des Jahres aus. Viele Kassen bieten an, den Betrag schon zu Jahresbeginn im Voraus zu zahlen, damit Du nicht ständig Quittungen sammeln musst.
  • Bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung zählt als Einnahme nur der Regelsatz, die Grenze ist also entsprechend niedrig.

Krankenhaus und Klinik: 15 Euro pro Tag

Für einen Krankenhausaufenthalt, auch in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik, steigt die Zuzahlung ab 2027 von 10 auf 15 Euro pro Tag. Sie wird wie bisher für höchstens 28 Tage pro Jahr erhoben. Auch diese Beträge zählen für Deine Belastungsgrenze.

Krankengeld und Teilkrankschreibung

Eine zunächst geplante Senkung des Krankengeldes kommt nach den Angaben der Stiftung Warentest nicht. Es bleibt bei den bekannten Regeln: Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit zahlt die Kasse Krankengeld, in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts, aber höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts. Für dieselbe Erkrankung gibt es höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Neu ist voraussichtlich ab 2028 die Teilkrankschreibung. Du könntest dann zum Beispiel zu 25, 50 oder 75 Prozent weiterarbeiten und wärst nur teilweise arbeitsunfähig. Den Rest ergänzt voraussichtlich ein anteiliges Krankengeld. Versicherte und Arbeitgeber müssen zustimmen. Für Menschen nach einer langen psychischen Erkrankung kann das ein Weg zurück in den Alltag sein, ohne sofort wieder die volle Belastung zu tragen. Eine Krankschreibung ab dem ersten Tag ohne ärztliches Attest ist übrigens nicht Teil der Reform.

Cannabis auf Rezept

Nach den Angaben der Stiftung Warentest gibt es Cannabisblüten nicht mehr auf Kassenrezept. Der Bundestag hat dazu im Oktober ergänzend beschlossen, dass bei der Versorgung mit Cannabis zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel im zugelassenen Anwendungsgebiet eingesetzt werden muss, bevor andere Cannabisprodukte verordnet werden. Wie lange dieser Therapieversuch dauert, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Wenn Du Medizinalcannabis nutzt, sprich frühzeitig mit Deiner Praxis über Alternativen und darüber, was für Dich künftig noch erstattet wird.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Apps auf Rezept werden bei psychischen Erkrankungen häufig eingesetzt, etwa bei Depression oder Angst. Der Bundestag hat im Oktober einen Vergütungsabschlag für DiGA beschlossen, der sich an der Quote der Nutzungsabbrüche in den ersten vier Wochen orientiert. Für Dich als Nutzerin oder Nutzer ändert sich dadurch nichts unmittelbar. Apps, die viele Menschen früh abbrechen, werden für die Hersteller aber weniger lukrativ.

Notfall: 15 Euro für den Rettungseinsatz

Die Zuzahlung für medizinische Notfallrettung soll von 10 auf 15 Euro steigen. Mehr dazu in unserem Artikel zur Notfallreform.

Fünf Tipps, um Kosten im Blick zu behalten

  1. Quittungen sammeln oder den Jahresbeitrag im Voraus bei der Kasse zahlen.
  2. Chronikerregelung prüfen: Frag Deine Ärztin oder Deinen Arzt, ob Du als schwerwiegend chronisch krank giltst.
  3. Befreiung beantragen, sobald die Grenze erreicht ist.
  4. Medikamentenplan besprechen: Gibt es wirkstoffgleiche, zuzahlungsfreie Alternativen? Wichtig: Nichts eigenmächtig absetzen oder austauschen.
  5. Beratung nutzen: Unabhängige Patientenberatung, Sozialverbände und Sozialdienste von Kliniken helfen bei Anträgen.

NIMM DIR FÜNF MINUTEN

Häufige Fragen

Ab wann gelten die höheren Zuzahlungen?
Nach Stand der Berichterstattung ab 2027. Prüfe vor dem Jahreswechsel die Hinweise Deiner Krankenkasse.

Zahle ich für Psychotherapie dazu?
Nein. Für ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Zuzahlung.

Was ist, wenn ich schon befreit bin?
Die Befreiung gilt für das Kalenderjahr, in dem Du die Belastungsgrenze erreicht hast. Du musst sie jedes Jahr neu beantragen.

Werden Psychopharmaka künftig nicht mehr bezahlt?
Nein. Verschreibungspflichtige Medikamente bleiben Kassenleistung, nur der Eigenanteil steigt. Ausnahmen gelten laut Reform vor allem bei Homöopathie und Cannabisblüten.

Gilt das auch für privat Versicherte?
Nein. Die Reform betrifft die gesetzliche Krankenversicherung. Bei privaten Versicherungen entscheidet der Tarif.

Weiterlesen: Passende Artikel auf CoGether

Wichtig zu wissen

Dieser Artikel informiert über den Stand am 8. November 2026 und ist keine Rechts-, Steuer- oder Behandlungsberatung. Beträge und Zeitpunkte können sich bis zur Umsetzung noch ändern. Setze Medikamente nie ohne ärztliche Rücksprache ab. Coaching und Mentoring behandeln keine Erkrankungen und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Wenn Du Dich in einer akuten Krise befindest, such Dir bitte sofort Hilfe: Notruf 112 oder TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr).

Quellen & Vertiefung

  • Stiftung Warentest: „Gesundheitsreform ist durch – was wann gilt“ (4. August 2026, aktualisiert), test.de
  • Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung zur Reform der Notfallversorgung, Drucksache 21/8629 (15. Oktober 2026), bundestag.de
  • Bundespsychotherapeutenkammer: Informationen zum GKV-BStabG, bptk.de

DEIN FEEDBACK

War dieser Artikel hilfreich für Dich?

Ein Klick hilft uns zu verstehen, welche Inhalte Dir wirklich etwas bringen.

Mehr davon per E-Mail

Etwa alle zwei Wochen neue Artikel, Impulse zur Selbstführung und Termine. Ohne Werbefluss, jederzeit abmeldbar.