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Recht & Reformen

Elektronische Patientenakte bei psychischer Erkrankung: Widerspruch, Zugriff und Datenschutz

ePA und Psychotherapie: Widerspruch, Zugriffsrechte und Löschung. So behältst Du bei psychischen Diagnosen die Kontrolle über Deine Daten.

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Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist seit 2025 bundesweit im Einsatz. Wenn Du gesetzlich versichert bist, hat Deine Krankenkasse für Dich eine ePA angelegt, sofern Du nicht widersprochen hast. Für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist das ein sensibles Thema: Diagnosen, Berichte und Medikamente aus Psychotherapie und Psychiatrie gehören zu den persönlichsten Daten überhaupt. Dieser Artikel erklärt, was in der ePA landen kann, welche Rechte Du hast und wie Du selbst bestimmst, wer was sehen darf.

Kurz gesagt

  • Standard: Die ePA wird für gesetzlich Versicherte angelegt, wenn sie nicht widersprechen (Opt-out).
  • Schutz bei sensiblen Daten: Bei hochsensiblen Daten, etwa zu psychischen Erkrankungen, müssen Praxen Dich auf Dein Widerspruchsrecht hinweisen und Deinen Widerspruch protokollieren. Das gilt auch für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
  • Du bestimmst: Du kannst der ePA insgesamt widersprechen, einzelnen Befüllungen widersprechen, Zugriffe beschränken und Dokumente verbergen oder löschen lassen.
  • Löschen: Wenn ein Dokument gelöscht werden soll, wende Dich an die Praxis, die es eingestellt hat.
  • Kein Zwang: Du musst Deiner Therapeutin oder Deinem Therapeuten nicht erlauben, Berichte in die ePA zu stellen.

Stand: 8. November 2026. Technische Einzelheiten ändern sich. Frag im Zweifel Deine Krankenkasse.

Was in die ePA kommt

In die ePA gehört, was für mitbehandelnde Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen von Interesse sein kann: Arztbriefe, Befundberichte, Laborwerte, die Medikationsliste. Praxen müssen Dokumente nur einstellen, wenn sie in der aktuellen Behandlung entstanden sind, elektronisch vorliegen und Du nicht widersprochen hast. Für Psychotherapie gelten besondere Hinweispflichten, weil Informationen über psychische Erkrankungen stigmatisierend wirken können.

Deine Widerspruchsmöglichkeiten

  • Gegen die ePA insgesamt: Du kannst der Anlage der ePA bei Deiner Krankenkasse widersprechen, auch später noch. Dann wird sie gelöscht.
  • Gegen die Befüllung durch eine Praxis: Du kannst dem Einstellen von Dokumenten durch einzelne Praxen oder Behandlungen widersprechen. Gerade in der Psychotherapie ist das für viele wichtig. Sag es Deiner Therapeutin oder Deinem Therapeuten klar am Anfang.
  • Zugriffe beschränken: Über die ePA-App Deiner Krankenkasse kannst Du festlegen, wer Zugriff hat und für wie lange. Nach dem Einlesen der Gesundheitskarte erhalten Praxen standardmäßig für 90 Tage Zugriff, sofern Du nichts anderes eingestellt hast.
  • Dokumente verbergen: Einzelne Dokumente kannst Du ausblenden, sodass sie für Praxen nicht sichtbar sind.
  • Dokumente löschen: Soll ein Dokument ganz verschwinden, musst Du Dich nach Angaben der Apotheken Umschau an die Praxis wenden, die es eingestellt hat.

Worauf Du bei psychischen Erkrankungen achten solltest

  • Frag Deine Praxis, was eingestellt wird. Therapieberichte, Diagnosen und Befunde sind nicht automatisch gleichbedeutend mit dem, was Du weitergeben willst.
  • Denk an die Medikationsliste. Auch aus ihr lässt sich auf eine Erkrankung schließen. Wenn Du das nicht möchtest, kannst Du Zugriffe beschränken oder Einträge verbergen.
  • Überleg, wer wirklich Zugriff braucht. Hausarzt und Fachärzte profitieren oft von einer aktuellen Medikationsliste. Das kann bei Wechselwirkungen schützen. Es ist eine Abwägung zwischen Schutz der Privatsphäre und Sicherheit der Behandlung.
  • Gesundheitsdaten und Arbeitgeber: Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf Deine ePA. Auch Krankenkassen können die Inhalte nicht einsehen, sie verwalten nur die Technik.

Dein Fahrplan in fünf Schritten

  1. Entscheide, ob Du die ePA nutzen willst. Die Entscheidung kannst Du jederzeit ändern.
  2. Lade die ePA-App Deiner Krankenkasse und schau nach, wer Zugriff hat und was eingestellt ist.
  3. Sprich mit Deiner Praxis darüber, was in die ePA kommen soll, und halte Widersprüche schriftlich fest.
  4. Beschränke die Zugriffsdauer, wenn Dir 90 Tage zu lang sind.
  5. Prüfe regelmäßig, welche Dokumente neu eingestellt wurden.

NIMM DIR FÜNF MINUTEN

Häufige Fragen

Muss ich die ePA nutzen?
Nein. Du kannst widersprechen. Dann wird keine ePA geführt oder eine bestehende gelöscht.

Sieht mein Arbeitgeber meine Diagnosen?
Nein. Arbeitgeber haben keinen Zugriff auf die ePA.

Kann ich einzelne Diagnosen verbergen?
Ja, Du kannst einzelne Dokumente ausblenden oder beschränken. Das geht über die ePA-App oder mit Hilfe Deiner Krankenkasse.

Was, wenn ich keine App nutze?
Viele Krankenkassen bieten Hilfe über Ombudsstellen und telefonische Beratung an. Auch Deine Praxis kann Dich zu den Widerspruchsrechten beraten.

Ist die ePA sicher?
Die Daten liegen verschlüsselt in der Telematikinfrastruktur. Absolute Sicherheit gibt es nicht. Wenn Dir das Risiko bei sehr sensiblen Daten zu hoch ist, nutze die Möglichkeit, Dokumente nicht einzustellen oder zu beschränken.

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Wichtig zu wissen

Dieser Artikel informiert allgemein und ist keine Rechts- oder Datenschutzberatung. Die technische Ausgestaltung der ePA kann je nach Krankenkasse und App abweichen. Bei Fragen hilft Deine Krankenkasse oder eine unabhängige Patientenberatung. Coaching und Mentoring behandeln keine Erkrankungen und ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Wenn Du Dich in einer akuten Krise befindest, such Dir bitte sofort Hilfe: Notruf 112 oder TelefonSeelsorge 0800 111 0 111 (kostenlos, rund um die Uhr).

Quellen & Vertiefung

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung: Elektronische Patientenakte, kbv.de
  • Apotheken Umschau: Elektronische Patientenakte, Vorteile, Nutzung und Sicherheit, apotheken-umschau.de
  • Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik), gematik.de
Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ist ein Impuls aus dem Coaching-Kontext und ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische oder psychiatrische Beratung oder Behandlung.

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